de

Covid-19

Sauna in Zeiten von Covid-19
Stand 19. Febuar  2022

Sehr geehrte Gäste des Kaiserquells!

Die Verordnungen der Regierung im Zuge der Bekämpfung von Covid-19 bringen uns eine Reihe von Regeln.

Es besteht Maskenpflicht im Eingangsbereich.

  • 3G (Geimpft/Genesen): Für alle Gäste gilt, dass beim Betreten ein Nachweis über über eine Impfung oder eine Bestätigung für Genesen oder ein gültiges Testzertifikat vorliegen muss.
  • Zudem werden ALLE Gäste namentlich registriert um im Fall der Fälle eine Nachverfolgbarkeit gewährleisten zu können.


GEIMPFT:

  • Erstimpfung gilt als Nachweis ab dem 22. Tag und gilt dann ab der Impfung für drei Monate als Nachweis für Eintritte bzw. für neun Monate, sofern man 21 Tage vor der Erstimpfung bereits COVID-19 hatte
  • Zweitimpfung gilt für neun Monate ab der Erstimpfung als Nachweis


GENESEN:

  • Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
  • Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene molekularbiologisch bestätigte Infektion
  • Nachweis über neutralisierende Antikörper (Antikörpertest), der nicht älter als drei Monate sein darf

 

 
Das Kaiserquell Wellness Angebot